Der Kauf von Immobilien im Ausland ist heutzutage etwas Normales geworden.
Früher als exotisch belächelt, ist heute eine Eigentumswohnung an der
Copacabana oder ein Haus auf der Isla de Margarita in Venezuela für einen Europäer ohne weiteres möglich. Trotzdem gibt es hier und da ein paar
Fallstricke, auf die es zu achten gilt, damit man im Dschungel der Paragrafen nicht
die Orientierung, bzw. nicht die Lust an dem erworbenen Objekt verliert.
In Venezuela zum Beispiel sind ausländische Investoren den
einheimischen gleichgestellt. Wie hier kennen sie dort auch die Grunderwerbssteuer,
sie beträgt 0,5% des Kaufpreises. Dort kennt man allerdings auch eine
Immobilienverkaufssteuer, sie beträgt 0,5% der positiven Differenz zwischen
Verkaufs- und Ankaufspreis. Ausserdem muss man auch dort wie hier jährlich
Steuern auf den Grundbesitz bezahlen. Die Höhe dieser Steuern sind ja nach Ort und
Immobilie recht unterschiedlich. Rechnen Sie bitte mit 0,5% des Immobilienwertes.
Übrigens benötigen Sie in Südamerika keine Aufenthaltsgenehmigung, um dort Eigentum an Grund und Boden zu erwerben,
sehr wohl aber ein Visum, sofern sie planen, dort länger zu bleiben. In Paraguay kann jeder bauen, wie er will. Es gibt dort so gut wie keine staatlichen
Reglementierungen. Bei Preisen von rund 400,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
sicher ein verlockendes Angebot, oder? Zur Einreise ins Land benötigen Sie einen
gültigen Reisepass, ihre Geburtsurkunde ein polizeiliches Führungszeugnis und
mindestens 5.000 Euro Bargeld. Allerdings erscheint es ratsam, die Dienstleistung
von Einwanderungsbüros in Anspruch zunehmen, da sie die örtlichen Gegebenheiten
kennen und dank "Beschleunigungs-Zuschlag" manches etwas schneller regeln können.
Kredite in Paraguay sind wesentlich teurer als hier in Deutschland. Die
Dispo-Kreditzinsen betragen rund 49%! Im Gegenzug erhalten sie 38% Zinsen auf
inländisches Geld. In Paraguay gibt es keine Einkommenssteuerpflicht, was das
Land für viele Menschen recht interessant werden lässt, zumal das Klima dort unten
auch recht erträglich ist. Firmengewinne werden mit maximal 30% besteuert und
Grundstücke mit 1% des Steuerwertes.
Auch in Brasilien ist der Erwerb von
Immobilien für Fremde recht einfach. Sie benötigen lediglich eine Steuernummer, die
man dort beim Finanzamt, bei einer Bank oder der Post beantragt, um sie dann tags
darauf per Internet abrufen zu können. Anders als in Deutschland werden in Brasilien nur maximal 60% des Kaufpreises von Banken finanziert. Die ortsüblichen Zinsen
sind mit den unsrigen vergleichbar. Wer nach Brasilien auswandern möchte, benötigt
einen permanente Aufenthaltsbewilligung, die man erhält, wenn man dort z.B. 50.000
US$ investiert oder aber nachweist, dass man über mindestens 2.000 US$ monatliche
Einkünfte wie Rente, etc. erhält.
In Chile kann jeder Ausländer ohne
Wohnsitz vor Ort und ohne Visa Grund und Boden kaufen. Bleiben sie nicht in Chile, wird dort dann üblicherweise eine GmbH gegründet, die dann das Wunschobjekt
kauft. Aufenthaltsvisa sind maximal 12 Monate gültig und können verlängert werden.
Ab dem dritten Jahr erhält man eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung.
In
Uruguay werden im Schnitt 8% des Kaufpreises für Makler, Notar Gebühren und
Grunderwerbssteuer fällig. In Argentinien wie auch in Deutschland ist der Weg zum
Notar bei einem Immobilienerwerb gang und gebe. Ebenso existiert hier wie dort ein
Grundbuch, in das die Besitzer eingetragen werden. Und auch Belastungen mit
Hypotheken sind dort bekannt. Die Erwerbskosten im einzelnen: Notar: 2% vom
Kaufvertrag, Grundbuchamt: 1%, Makler 3-6%, Grundbuchbestellung: 0,5%. Es gibt
keine Grunderwerbssteuer, dafür werden Veräusserungsgewinne mit Gewinnsteuern in
Höhe von 45% belegt. Die Grundsteuer beträgt 0,1-1,3% je nach Katasterwert, die
Vermögenssteuer für Ausländer 1,5%. Ein Wiederverkauf an Ausländer ist mit gewissen
Auflagen verbunden und unterliegt einer Genehmigungspflicht. In einigen Provinzen
gibt es auch lokal unterschiedliche Erwerbsbeschränkungen für Ausländer.